Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vallendar - Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 63
56171 Vallendar
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
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Verbandsgemeinde Vallendar - Fachbereich 1 Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Öffnungszeiten
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Verbandsgemeinde Vallendar - Teilbereich 1.1 Personal und Steuerung
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Hausanschrift
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Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr montags 14:00 - 16:00 Uhr mittwochs 14:00 - 17:30 Uhr und nach Vereinbarung
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Kontaktperson
Frau Sabine Lohmer
Frau Susanne Münz
Frau Stefanie Weinand
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Telefon Festnetz: 0261 6503-0
Fax: 0261 6503-177
E-Mail: stefanie.weinand@vg-vallendar.de
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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Jagd / Fischerei
Internet
Formulare
Die nächste Fischerprüfung für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz findet am 03.06.2022, um 14:00 Uhr, in Nickenich statt. Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinig...
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angelschein, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelgenehmigung, Fischen, Angelerlaubnis, Angeln