Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Hinweise für Nahe-Glan: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Gebühren:
Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr 12,00 Euro
Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre 41,00 Euro
Jugendfischereischein (1 Jahr) 5,60 Euro
Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:
- Vollendung des 13. Lebensjahres
- Teilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
- staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Passbild
- Prüfungszeugnis
Hinweis:
Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!
Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.
Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:
https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/
Rechtsgrundlage:
Landesfischereigesetz (LFischG)
Gebühren:
Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr 12,00 Euro
Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre 41,00 Euro
Jugendfischereischein (1 Jahr) 5,60 Euro
Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:
- ŸVollendung des 13. Lebensjahres
- ŸTeilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
- staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss
Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ŸPersonalausweis
- Passbild
- Prüfungszeugnis
Hinweis:
Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!
Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.
Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:
https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/
Rechtsgrundlage:
Landesfischereigesetz (LFischG)
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Kontaktperson
Frau Claudia Friederichs
Frau Martina Consentino
Hausanschrift
E-Mail: martina.consentino@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Frau Vera Barz
Frau Kerstin Schneider
Hausanschrift
E-Mail: kerstin.schneider@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Herr Falk Meier
Frau Melissa Euler
Frau Silke De Geyter-Höing
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis