Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Nahe-Glan: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nahe-Glan

    Gebühren:

    Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr                   12,00 Euro

    Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre                 41,00 Euro

    Jugendfischereischein (1 Jahr)                                    5,60 Euro

    Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:

    • ŸVollendung des 13. Lebensjahres
    • ŸTeilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
    • staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss

    Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.

    Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • ŸPersonalausweis
    • Passbild
    • Prüfungszeugnis

    Hinweis:

    Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!

    Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.

    Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:

    https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/

    Rechtsgrundlage:

    Landesfischereigesetz (LFischG)

    Gebühren:

    Fischereischein Erwachsene für 1 Jahr                   12,00 Euro

    Fischereischein Erwachsene für 5 Jahre                 41,00 Euro

    Jugendfischereischein (1 Jahr)                                    5,60 Euro

    Voraussetzung für die Erlangung eines Fischereischeines in Rheinland-Pfalz:

    • ŸVollendung des 13. Lebensjahres
    • ŸTeilnahme an einem mind. 35-stündigen Vorbereitungskurs
    • staatl. Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss

    Die Ausstellung oder Verlängerung eines Erwachsenen Fischereischeines ist jeweils für 1 oder 5 Jahre möglich.

    Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • ŸPersonalausweis
    • Passbild
    • Prüfungszeugnis

    Hinweis:

    Die Verlängerung eines Fischereischeines aus einem anderen Bundesland ist nicht möglich, hier muss eine Erstausstellung erfolgen!

    Jugendfischereischeine erhalten Personen, die das 7. Lebensjahr aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese dürfen die Fischerei nur ausüben, wenn sie in Begleitung von Fischereischein-Inhabern sind.

    Informationen erhalten Sie zusätzlich unter folgendem Link:

    https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-6-bauen-und-umwelt/fischerei/

    Rechtsgrundlage:

    Landesfischereigesetz (LFischG)

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    55566 Bad Sobernheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Obertor 13

    55590 Meisenheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüros Bad Sobernheim & Meisenheim Online Terminreservierung Bürgerbüros   Öffnungszeiten Standesamt Öffnungszeiten Sozialamt

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de

    E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de

    Telefon Festnetz: 06751 81-0

    Telefon Festnetz: 06751 81-2115

    Fax: 06751 81-2050

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2015 (von: Webservice, VG_Bad Sobernheim)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, VG_Nahe_Glan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)