Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 07.30 - 12.30 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr Wichtiger Hinweis: Die Ticketausgabe für die Bereiche Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassung schließt 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Je nach Kundenaufkommen kann es vorkommen, dass die Ticketausgabe vereinzelt auch schon früher geschlossen werden muss.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Pass, Ausweis, Meldebehörde, Gewerbe, Kfz-Zulassung, Führerschein, Ruhender Verkehr, Straßenverkehr, Registerdienste, Fundbüro, Märkte, Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Lärm, Zivilschutz

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten inkl. OWiG

    Beschreibung

    Gaststättenangelegenheiten, Gewerbean-, -ab und -ummeldung, Gewerbeuntersagung, Glücksspielrecht, Immissionsschutz, Fischereischeine

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückes 2-8

    55545 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0671 800-331

    Fax: 0671 800-249

    E-Mail: kira.becker@bad-kreuznach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Gaststättenangelegenheiten, Gewerbean-, -ab und -ummeldung, Gewerbeuntersagung, Glücksspielrecht, Immissionsschutz, Fischereischeine

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fischen, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelerlaubnis, Angeln, Angelgenehmigung, Angelschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de