Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Ordnungsamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07.30 - 12.30 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr Wichtiger Hinweis: Die Ticketausgabe für die Bereiche Einwohnermeldeamt und Kfz-Zulassung schließt 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Je nach Kundenaufkommen kann es vorkommen, dass die Ticketausgabe vereinzelt auch schon früher geschlossen werden muss.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Internet
Weitere Informationen
Pass, Ausweis, Meldebehörde, Gewerbe, Kfz-Zulassung, Führerschein, Ruhender Verkehr, Straßenverkehr, Registerdienste, Fundbüro, Märkte, Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten, Gefahrenabwehr, Lärm, Zivilschutz
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten inkl. OWiG
Beschreibung
Gaststättenangelegenheiten, Gewerbean-, -ab und -ummeldung, Gewerbeuntersagung, Glücksspielrecht, Immissionsschutz, Fischereischeine
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anika Wittenberg (Gewerbean-/ab- und -ummeldungen, Gewerbeauskünfte, Gestattungen § 12 GastG., Fischereischeine, Sondernutzungen)
Besucheranschrift
E-Mail: anika.wittenberg@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-185
Fax: 0671 800-249
Internet
Weitere Informationen
Gaststättenangelegenheiten, Gewerbean-, -ab und -ummeldung, Gewerbeuntersagung, Glücksspielrecht, Immissionsschutz, Fischereischeine
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis