Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
    • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
    • 1 Passbild
    • Angelschein für Jugendliche

      1 Passbild
      Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

      Besondere Voraussetzungen:

      Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.

      Allgemeines:

      • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.

    • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
    • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
    • 1 Passbild
    • Angelschein für Jugendliche

      1 Passbild
      Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

      Besondere Voraussetzungen:

      Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.

      Allgemeines:

      • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Ansprechpartner:     +49 261 129-4666
                                         +49 261 129-4458

    Ansprechpartner:     +49 261 129-4666
                                         +49 261 129-4458

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Postanschrift

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr Mi                      8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 -16:30 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    Antrag Erteilung/Verlängerung Fischereischein

    Version

    Technisch erstellt am 15.06.2019 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 03.08.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    1  Jahr  - 12,00 Euro

    5 Jahre - 41,00 Euro

    Kinder   -   5,60 Euro

    1  Jahr  - 12,00 Euro

    5 Jahre - 41,00 Euro

    Kinder   -   5,60 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)