Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
- Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
- 1 Passbild
Angelschein für Jugendliche
1 Passbild
Unterschrift eines ErziehungsberechtigtenBesondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.
Allgemeines:
- Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.
- Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
- Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
- 1 Passbild
Angelschein für Jugendliche
1 Passbild
Unterschrift eines ErziehungsberechtigtenBesondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.
Allgemeines:
- Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-4666
+49 261 129-4458
Ansprechpartner: +49 261 129-4666
+49 261 129-4458
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr    8:00 -12:00 Uhr Mi                      8:00 - 12:30 Uhr                          13:30 -16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fischereiangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: flohmarkt@stadt.koblenz.de
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.koblenz.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: gluecksspiel@stadt.koblenz.de
E-Mail: jagdangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: kriminalpraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de
E-Mail: veranstaltungen@stadt.koblenz.de
E-Mail: waffenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Fax: +49 261 129-4450
Formulare
Antrag Erteilung/Verlängerung Fischereischein
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
1 Jahr - 12,00 Euro
5 Jahre - 41,00 Euro
Kinder - 5,60 Euro
1 Jahr - 12,00 Euro
5 Jahre - 41,00 Euro
Kinder - 5,60 Euro
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis