Cross Compliance Überprüfung
Beschreibung
Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP, Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz,
- die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Ordnung und Umwelt
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Kontaktperson
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Postanschrift
Neumayerring 72
67227 Frankenthal (Pfalz)
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Fax: 06233 89-511
Telefon Festnetz: 06233 89-305
E-Mail: ordnungundumwelt@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
Der Bereich Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.
Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Verordnung ( EU) Nr. 1307/2013
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - für die 2. Säule ergänzend
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - für die 2. Säule ergänzend
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Landwirtschaft, Prämienzahlungen