Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Cross Compliance Überprüfung

    Beschreibung

    Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP,  Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller  zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

    Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:

    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz, 
    • die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem  guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie 
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes. 

    Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen  für ein oder mehrere Kalenderjahre.
     

    In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.

    Hinweise für Neuwied: Cross Compliance Überprüfung

    Weitere Informationen unter:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Gesundheit, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Ringstr. 70

    56564 Neuwied

    Gebäude: Nebengebäude Gesundheitsamt

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 02631 803-737

    Telefon Festnetz: 02631 803-723

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Prämienzahlungen, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de