Cross Compliance Überprüfung
Beschreibung
Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP, Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz,
- die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Verordnung ( EU) Nr. 1307/2013
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - für die 2. Säule ergänzend
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - für die 2. Säule ergänzend
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 82 - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft
Allgemeine Informationen zum Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) (Stand 4/2016)
Viele Landwirte und Grundstücksbewirtschafter haben sich entschlossen, an den standortbezogenen, individuell ausgestalteten und vertraglich festgeschriebenen Agrarumweltmaßnahmen teilzunehmen. Sie unterliegen einem besonderen Antragsverfahren (unter anderem Verpflichtungszeitraum fünf Jahre).
Landwirte (und sonstige Bodenbewirtschafter) erkennen die Notwendigkeit, die einzigartigen Flächen unserer Heimat schonend und nachhaltig zu bewirtschaften. Nicht alle Flächen im AK-Land können intensiv genutzt werden und würden unbewirtschaftet bleiben, wenn nicht über die Umweltprogramme ein Ausgleich für die mühevolle Bewirtschaftung erfolgen würde.
Seit 2015 gibt es die Mögllichkei,t an dem Förderprogramm zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) teilzunehmen.
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bietet unter den nachfolgenden Adressen weitere Informationen über die angebotenen Programmteile an.
Kompetenzzentrum ökologischer Landbau : www.oekolandbau.rlp.de , Tel. 0671/820-419 oder 0671/820-434
umweltschonender Ackerbau: www.pflanzenbau.rlp.de, Tel. 0671/820-452
Im Kreis Altenkirchen steht Herr Peter Weisenfeld, Tel. 02742/8557, für Fragen des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist Herr Volker Birk, Tel. 02681/81-2830, für die Umsetzung des EULLa-Programms verantwortlich.
Allgemeine Informationen zum Programm Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) (Stand 4/2016)
Viele Landwirte und Grundstücksbewirtschafter haben sich entschlossen, an den standortbezogenen, individuell ausgestalteten und vertraglich festgeschriebenen Agrarumweltmaßnahmen teilzunehmen. Sie unterliegen einem besonderen Antragsverfahren (unter anderem Verpflichtungszeitraum fünf Jahre).
Landwirte (und sonstige Bodenbewirtschafter) erkennen die Notwendigkeit, die einzigartigen Flächen unserer Heimat schonend und nachhaltig zu bewirtschaften. Nicht alle Flächen im AK-Land können intensiv genutzt werden und würden unbewirtschaftet bleiben, wenn nicht über die Umweltprogramme ein Ausgleich für die mühevolle Bewirtschaftung erfolgen würde.
Seit 2015 gibt es die Mögllichkei,t an dem Förderprogramm zur Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) teilzunehmen.
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bietet unter den nachfolgenden Adressen weitere Informationen über die angebotenen Programmteile an.
Kompetenzzentrum ökologischer Landbau : www.oekolandbau.rlp.de , Tel. 0671/820-419 oder 0671/820-434
umweltschonender Ackerbau: www.pflanzenbau.rlp.de, Tel. 0671/820-452
Im Kreis Altenkirchen steht Herr Peter Weisenfeld, Tel. 02742/8557, für Fragen des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung.
Bei der Kreisverwaltung Altenkirchen ist Herr Volker Birk, Tel. 02681/81-2830, für die Umsetzung des EULLa-Programms verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Prämienzahlungen, Landwirtschaft