Biotop Schutz

    Biotopschutz/ Biotoppflege

    Beschreibung

    Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.

    Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
    Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen.

    Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen) als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.

    Zuständigkeit

    Ob ein Biotop einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt erfragen.
    Ferner können Sie dort erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.

    Ansprechpartner

    Umwelt - Untere Naturschutzbehörde/ Landschaftsplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 29

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3525

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3616

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2960

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3535

    Fax: +49 621 504-3788

    E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022 (von: Posse, Sandra)

    Technisch geändert am 07.09.2022 (von: Posse, Sandra)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Biotop, Naturschutz, Landschaftsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)