Biotopschutz/ Biotoppflege
Beschreibung
Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Beim Biotopschutz stehen die Lebensgemeinschaften und Lebensräume der verschiedenen Arten im Zentrum der Bemühungen.
Von besonderer Bedeutung für den Naturschutz sind sowohl die naturnahen Biotope als Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche; Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen; offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte; Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder oder offene Felsbildungen) als auch die typischen Elemente der extensiv genutzten Kulturlandschaft wie Heiden, Magerrasen, Alleen oder Streuobstbestände im Außenbereich.
Zuständigkeit
Ob ein Biotop einem besonderen gesetzlichen Schutz unterliegt, können Sie bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt erfragen.
Ferner können Sie dort erfragen, ob sie für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen als Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Landes beantragen können.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 6 - Umwelt und Natur
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten oder beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Biotop, Naturschutz, Landschaftsschutz