Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
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Zuständigkeit
Hinweise für Prüm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Prüm
Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.
Bitte wenden Sie sich an das Amt 6 Bauen und Umwelt
Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Prüm gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm und umfasst Stadt Prüm sowie die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Bleialf, Brandscheid, Buchet, Büdesheim, Dingdorf, Feuerscheid, Fleringen, Giesdorf, Gondenbrett, Großlangenfeld, Habscheid, Heckhuscheid, Heisdorf, Hersdorf, Kleinlangenfeld, Lasel, Masthorn, Matzerath, Mützenich, Neuendorf, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlascheid, Oberlauch, Olzheim, Orlenbach, Pittenbach, Pronsfeld, Rommersheim, Roth bei Prüm, Schönecken, Schwirzheim, Seiwerath, Sellerich, Wallersheim, Watzerath, Wawern, Weinsheim, Winringen, Winterscheid und Winterspelt.
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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)
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Besucheranschrift
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Kontaktperson
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Fax: 06561 15-1008
E-Mail: becker.christel@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3221
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Besucheranschrift
E-Mail: weyland.elodie@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1008
Telefon Festnetz: 06561 15-3222
Frau Monika Holzkamp
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Telefon Festnetz: 06561 15-3241
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: holzkamp.monika@bitburg-pruem.de
Frau Katarina Gerlach
Herr Manfred Nabben
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3220
Fax: 06561 15-1008
E-Mail: nabben.manfred@bitburg-pruem.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt