Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Hinweise für Prüm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Prüm

    Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

    Bitte wenden Sie sich an das Amt 6 Bauen und Umwelt 

    Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

    Bitte wenden Sie sich an das Amt 6 Bauen und Umwelt 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Prüm gehört zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm und umfasst Stadt Prüm sowie die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Bleialf, Brandscheid, Buchet, Büdesheim, Dingdorf, Feuerscheid, Fleringen, Giesdorf, Gondenbrett, Großlangenfeld, Habscheid, Heckhuscheid, Heisdorf, Hersdorf, Kleinlangenfeld, Lasel, Masthorn, Matzerath, Mützenich, Neuendorf, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlascheid, Oberlauch, Olzheim, Orlenbach, Pittenbach, Pronsfeld, Rommersheim, Roth bei Prüm, Schönecken, Schwirzheim, Seiwerath, Sellerich, Wallersheim, Watzerath, Wawern, Weinsheim, Winringen, Winterscheid und Winterspelt.

    Adresse

    Hausanschrift

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    54595 Prüm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kalvarienbergstraße 1

    54595 Prüm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Prümtalstraße

    54595 Prüm

    Waldfreibad

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Teichstraße 20

    54595 Prüm

    Freizeitbad Kur-Center

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    Internet

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    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1008

    Kontaktperson

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

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