Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Trier: Baumfällen auf privatem Grund beantragen

    • die Stadt Trier hat keine Baumschutzsatzung
    • für eine Baumfällgenehmigung auf privatem Grund in der Stadt Trier gibt es zur Zeit keine Regelung. Allerdings ist zu beachten: 
      • sollte es sich hierbei um einen unter Naturschutz stehenden Baum handeln, ist eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier: Baumfällen auf privatem Grund beantragen

    Zuständigkeiten für Bäume auf privatem Grund

    • bei Gehölzüberwuchs in den öffentlichen Straßenraum, Bürgersteig oder Gehweg (z. B. Verdeckung von Verkehrsschildern)
      • Zuständigkeit liegt bei StadtRaum Trier - Recht
    • bei Bäumen unter Naturschutz
      • Maßnahmen im Schutzbereich von Naturdenkmälern
        • sind genehmigungspflichtig durch die untere Naturschutzbehörde
      • Ausnahmegenehmigungen während der Vogelschutzzeiten (Brutzeiten) fallen unter Naturschutz und sind entsprechend von der unteren Naturschutzbehörde genehmigen zu lassen
    • für Maßnahmen zur Pflege und zur Erhaltung der Verkehrssicherheit
      • hier ist StadtRaum Trier - StadtGrün zuständig
    • bei Bäumen die durch Bebauungsplan geschützt sind
      • Rückfrage beim Baubürgerbüro - Bauberatung ist erforderlich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel-, Bau und Umweltordnung - Bauaufsicht - BauBürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. VI

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Vorsprachen außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache oder vorheriger Terminvereinbarung möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: bauaufsicht@trier.de

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    63

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    Technisch geändert am 03.05.2023

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    Deutsch

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Umweltordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw.-Geb. VI

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: umwelt@trier.de

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    63, Untere Wasserbehörde, Wasser

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    Technisch geändert am 30.11.2023

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation

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    Gerty-Spies-Str. 2

    54290 Trier

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: bodenmanagement-geoinfo@trier.de

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    Technisch geändert am 27.11.2023

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Brand-, Zivilschutz und Rettungsdienst

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    St.Barbara-Ufer 40

    54290 Trier

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    Telefon Festnetz: +49 651 9488-0

    Fax: +49 651 9488-225

    E-Mail: poststelle@feuerwehr-trier.de

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    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt

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    Am Augustinerhof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

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    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: jugendamt@trier.de

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    Technisch geändert am 12.11.2019

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    Stadtverwaltung Trier - Wirtschaftsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Gerty-Spies-Str. 3

    54290 Trier

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    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@trier.de

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    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verwaltung - Recht

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    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: stadtraum@trier.de

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    Technisch geändert am 02.01.2024

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    Stadtverwaltung Trier - Hochbauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sichelstr. 8

    54290 Trier

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    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: gw@trier.de

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    Technisch geändert am 05.06.2023

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Schulverwaltung und Sport - Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sportamt@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

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    40

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    Technisch geändert am 03.11.2023

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: sozialamt@trier.de

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    Technisch geändert am 12.11.2019

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    Stadtverwaltung Trier - Amt für Immobilien, Innenstadt, Handel, Bau- und Umweltordnung - Gebäudebewirtschaftung

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    Sichelstr. 8

    54290 Trier

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    Fax: +49 651 718-4100

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    23, Hausmeister

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    Technisch geändert am 01.06.2023

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    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StadtGrün - Stadtbäume

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    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

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    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: stadtraum@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Trier: Baumfällen auf privatem Grund beantragen

    • in Trier gibt es zur Zeit keine Baumschutzsatzung
    • § 28 Bundesnaturschutzgesetz (Naturdenkmale)
    • § 39 Abs. 5 BNatSchG (Allgemeiner Artenschutz)
    • § 44 BNatSchG (Besonderer Artenschutz)
    • Naturdenkmalverordnung

    Kosten

    Hinweise für Trier: Baumfällen auf privatem Grund beantragen

    Gebühren

    • es fallen Gebühren an, wenn eine Ausnhamegenehmigung nach Naturschutzrecht erforderlich ist

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnitt, Fällen, Artenschutz, Naturschutz, Bäume, Baum, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Baumrückschnitt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de