Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Kreis Cochem-Zell

    Aktuelles

    Der Landkreis Cochem-Zell mit der Kreisverwaltung Cochem-Zell umfasst die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Mosel).

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    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

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    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2018 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Cochem-Zell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 3 - Infrastruktur / Abwasserwerk

    Beschreibung

    Fachbereichsleiter und Werkleitung: Alfred Krämer

    Stellv. Infrastruktur: Rainer Weiler

    Stellv. Werkleitung: Bernd Mertes

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-913

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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