Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    .

    Vollzug der Baumschutzsatzung (Untere Naturschutzbehörde)

    • Frau Freund    129 - 1542
    • Herr Eid           129 - 1543

    ----------

    Baumkontrolle

    • Herr Müller                    129 - 4267
    • Herr Brodmann             129 - 4254
    • Herr Candan                  129 - 4267
    • Frau Rissel                      129 -4253
    • Frau Gros-Gundelach   129 - 4255

    ----------

    Stadtbaummanagement 

    • S. Dally 129-4252

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    Vollzug der Baumschutzsatzung (Untere Naturschutzbehörde)

    • Frau Freund    129 - 1542
    • Herr Eid           129 - 1543

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    Baumkontrolle

    • Herr Müller                    129 - 4267
    • Herr Brodmann             129 - 4254
    • Herr Candan                  129 - 4267
    • Frau Rissel                      129 -4253
    • Frau Gros-Gundelach   129 - 4255

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    Stadtbaummanagement 

    • S. Dally 129-4252

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 47

    56068 Koblenz

    Postanschrift

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo - Do    8:30 -12:00 Uhr                14:00 - 16:00 Uhr Fr              8:30 -12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1502

    Fax: +49 261 129-1500

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 12.06.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)