Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
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Vollzug der Baumschutzsatzung (Untere Naturschutzbehörde)
- Frau Freund 129 - 1542
- Herr Eid 129 - 1543
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Baumkontrolle
- Herr Müller 129 - 4267
- Herr Brodmann 129 - 4254
- Herr Candan 129 - 4267
- Frau Rissel 129 -4253
- Frau Gros-Gundelach 129 - 4255
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Stadtbaummanagement
- S. Dally 129-4252
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Vollzug der Baumschutzsatzung (Untere Naturschutzbehörde)
- Frau Freund 129 - 1542
- Herr Eid 129 - 1543
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Baumkontrolle
- Herr Müller 129 - 4267
- Herr Brodmann 129 - 4254
- Herr Candan 129 - 4267
- Frau Rissel 129 -4253
- Frau Gros-Gundelach 129 - 4255
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Stadtbaummanagement
- S. Dally 129-4252
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Untere Naturschutzbehörde (Umweltamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 47
56068 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo - Do    8:30 -12:00 Uhr                14:00 - 16:00 Uhr Fr              8:30 -12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt