Altpapier Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. die dort tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - Stadtwerke Speyer GmbH
Adresse
Postanschrift
Georg-Peter-Süß-Straße 2
67346 Speyer
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
SWS - Allgemeine Auskünfte
Postanschrift
Georg-Peter-Süß-Straße 2
67346 Speyer
Gebäude: Stadtwerke Speyer GmbH
Telefon Festnetz: 06232 625-0
Fax: 06232 625-2220
E-Mail: office@sws.speyer.de
Internet
Stadt Speyer - EntsorgungsBetriebe Speyer (EBS)
Adresse
Postanschrift
Verwaltung - Georg-Peter-Süß-Straße 2
67346 Speyer
Hausanschrift
Öffnungszeiten
EBS (Verwaltung, Georg-Peter-Süß-Straße 2) Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Abfallwirtschaftshof (Deponie Nonnenwühl, Franz-Kirrmeier-Straße/K 2): Montag: geschlossen Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr Samstag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Abfallentsorgnung
- Wertstoffsammlung
- Abfallwirtschaftshof
- Abwasserbeseitigung
- Kläranlage
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Hinweise für Speyer: Altpapier Entsorgung
Die Abholung von Altpapier im Rahmen der Haussammlung (--> Müllkalender) ist grundsätzlich kostenfrei. Altpapier-Sammelsäcke können über Coupons, die jährlich an die Haushalte ausgegeben werden, u.a. bei den Bürgerbüros abgeholt werden.
Weitergehende Informationen, auch über die Bereitstellung einer Papiertonne, erhalten Sie bei der Abfallberatung der SWS/EBS.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.09.2020
Stichwörter
Altpapiertonne, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapier, Wertstoffhof, Entsorgung