Altpapier Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Mayen-Koblenz: Altpapier Entsorgung
Papierabfall
Papier ist ein wertvoller Rohstoff. Beim Recycling kann Energie, Wasser und Holz gespart werden. Das schont die Umwelt.
Papier ist ein wichtiger und gefragter Rohstoff. Für seine Herstellung wird viel Energie, Wasser und Holz benötigt. Mit der getrennten Erfassung von Altpapier und Kartonagen wird aktiver Umweltschutz zur Herstellung von Recyclingpapier betrieben. Bei dieser Herstellung wird nur die Hälfte an Energie verwendet und natürliche Ressourcen geschont, weshalb uns Papierrecycling ein wichtiges Anliegen ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Altpapier Entsorgung
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
An der L117
56299 Ochtendung
Tel.: 02625/9696-970
E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. die dort tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung
Adresse
Postanschrift
An der L117
56299 Ochtendung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapier, Entsorgung, Wertstoffhof, Altpapiercontainer