Altpapier Entsorgung

    Altpapier Entsorgung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Altpapier Entsorgung

    Papierabfall

    Papier ist ein wertvoller Rohstoff. Beim Recycling kann Energie, Wasser und Holz gespart werden. Das schont die Umwelt.

    Papier ist ein wichtiger und gefragter Rohstoff. Für seine Herstellung wird viel Energie, Wasser und Holz benötigt. Mit der getrennten Erfassung von Altpapier und Kartonagen wird aktiver Umweltschutz zur Herstellung von Recyclingpapier betrieben. Bei dieser Herstellung wird nur die Hälfte an Energie verwendet und natürliche Ressourcen geschont, weshalb uns Papierrecycling ein wichtiges Anliegen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Altpapier Entsorgung

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    An der L117

    56299 Ochtendung

    Tel.: 02625/9696-970

    E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung bzw. die dort tätigen Abfallberater wenden.

    Ansprechpartner

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    An der L117

    56299 Ochtendung

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Altpapiertonne, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapier, Wertstoffhof, Entsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de