Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

    Sie haben die Möglichkeit, ihr altes Auto kostenfrei zu entsorgen. Dies ist in einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle möglich. 

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
    Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können bei den Kfz-Innungen sowie bei den Fahrzeugherstellern erfragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 42 - Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    17er-Straße 1

    76726 Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 8

    76870 Kandel

    Außenstelle der KV Germersheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Annahmeschluss Kfz-Zulassungsstelle / Führerscheinstelle: jeweils  eine Stunde  vor Ende der Öffnungszeiten Für die Zulassungsstellen in Germersheim und Kandel sowie der Führerscheinstelle in Germersheim besteht  die Möglichkeit, einen Termin über die ►  Webseite des Kreises online zu reservieren.

    Kontakt

    E-Mail: fb42-kfz@Kreis-Germersheim.de

    Telefon Festnetz: 07274 53329

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2015 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verwertungsnachweis, Letzthalter, altes Auto, Anhänger, kaputtes Auto, Restwerthof, Totalschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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