Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

    Sie haben die Möglichkeit, ihr altes Auto kostenfrei zu entsorgen. Dies ist in einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle möglich. 

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
    Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können bei den Kfz-Innungen sowie bei den Fahrzeugherstellern erfragt werden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - KFZ-Zulassungsstellen Koblenz und Mayen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Montags sowie mittwochs bis freitags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Hier geht es zur Terminvereinbarung: Online-Terminvereinbarung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Dienstags ist die Abwicklung von Anliegen ohne vorherige Terminbuchungen möglich. Für Bürger, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, gilt es zu beachten, dass die Anzahl der Zulassungsvorgänge an diesem Tag limitiert ist. Zusätzliche Öffnungszeiten an den Dienstleistungsnachmittagen In den Zulassungsstellen Mayen-Koblenz im Kreishaus und Mayen wird zusätzlich zu den oben genannten Öffnungszeiten jeweils ein Dienstleistungsnachmittag mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Zulassungsstelle Kreishaus:    Mittwoch 15:00 – 17:00 Uhr Zulassungsstelle Mayen:         Donnerstag 15:00 – 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kfzzulassungkoblenz@kvmyk.de

    E-Mail: kfzzulassungmayen@kvmyk.de

    Telefon Festnetz: 0261 108-779

    Telefon Festnetz: 02651 800-360

    Fax: 0261 14524

    Fax: 02651 800-370

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 02.12.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verwertungsnachweis, Letzthalter, altes Auto, Anhänger, kaputtes Auto, Restwerthof, Totalschaden

    Sprachversion

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