Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Sie haben die Möglichkeit, ihr altes Auto kostenfrei zu entsorgen. Dies ist in einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle möglich.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Die Rücknahmepflicht der Fahrzeughersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Mit dem Verwertungsnachweis, welchen Sie von der Annahmestelle, Rücknahmestelle bzw. dem Demontagebetrieb erhalten, können Sie ihr altes Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Die Rücknahmepflicht der Fahrzeughersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Mit dem Verwertungsnachweis, welchen Sie von der Annahmestelle, Rücknahmestelle bzw. dem Demontagebetrieb erhalten, können Sie ihr altes Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.
Zuständigkeit
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können bei den Kfz-Innungen sowie bei den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- KFZ-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- KFZ-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr  Donnerstag:                    07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:   14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 115
Telefon Festnetz: 06542 70132
Fax: 02671 61-140
Fax: 06542 701932
Kontaktperson
115
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"
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Hausanschrift
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag:            07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:      07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag:                   08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag:       14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag:              08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag:        14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de
E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de
E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de
Telefon Festnetz: 02671 61-104
Telefon Festnetz: 02671 61-115
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Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Verwertungsnachweis, Letzthalter, altes Auto, Anhänger, kaputtes Auto, Restwerthof, Totalschaden