Überlassung eines Fahrzeuges Bescheinigung

    Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)

    Sie haben die Möglichkeit, ihr altes Auto kostenfrei zu entsorgen. Dies ist in einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle möglich. 

    Beschreibung

    Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

    Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Die Rücknahmepflicht der Fahrzeughersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.

    Mit dem Verwertungsnachweis, welchen Sie von der Annahmestelle, Rücknahmestelle bzw. dem Demontagebetrieb erhalten, können Sie ihr altes Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
    Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können bei den Kfz-Innungen sowie bei den Fahrzeugherstellern erfragt werden.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
    • KFZ-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 06542 701932

    Fax: 02671 61-140

    Telefon Festnetz: 02671 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Postanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Fax: 02671 61-111

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Stichwörter

    Restwerthof, kaputtes Auto, Verwertungsnachweis, Anhänger, altes Auto, Letzthalter, Totalschaden

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