Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:
Private Haushalte
Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem
GrößeMonatsgebührJahresgebührEin-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €Zwei-Personen-Haushalt
60 Liter Volumen
12,67152,00Drei-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
17,67212,00Vier-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
21,33256,00Fünf-Personen-Haushalt
180 Liter Volumen
25,00300,00Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
28,00336,00Sieben-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
31,67380,00Acht-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
34,67416,00Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
240 + 60 Liter Volumen
37,00444,00
Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen
- Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
- Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält. - Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
- Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
- Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
- Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.
Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:
Private Haushalte
Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem
GrößeMonatsgebührJahresgebührEin-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €Zwei-Personen-Haushalt
60 Liter Volumen
12,67152,00Drei-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
17,67212,00Vier-Personen-Haushalt
120 Liter Volumen
21,33256,00Fünf-Personen-Haushalt
180 Liter Volumen
25,00300,00Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
28,00336,00Sieben-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
31,67380,00Acht-Personen-Haushalt
240 Liter Volumen
34,67416,00Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
240 + 60 Liter Volumen
37,00444,00
Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen
- Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
- Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält. - Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
- Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
- Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
- Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Steffi Remus
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Steffi.Remus@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-232
Fax: 06381 424-440
Frau Doris Ludwig
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-303
E-Mail: Doris.Ludwig@kv-kus.de
Herr Jochen Körbel
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06381 424-440
E-Mail: Jochen.Koerbel@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-233
Frau Miriam Kopp
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-229
E-Mail: miriam.kopp@kv-kus.de
Fax: 06381 424-440
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 51 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Bürgerservice Abfallwirtschaft Telefon: 06381 424-444 
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-0
Telefon Festnetz: 06381 424-444
Fax: 06381 424-440
Kontaktperson
Frau Doris Ludwig
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Doris.Ludwig@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-303
Fax: 06381 424-440
Frau Miriam Kopp
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-229
E-Mail: miriam.kopp@kv-kus.de
Herr Jochen Körbel
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: Jochen.Koerbel@kv-kus.de
Fax: 06381 424-440
Telefon Festnetz: 06381 424-233
Frau Steffi Remus
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-232
Fax: 06381 424-440
E-Mail: Steffi.Remus@kv-kus.de
Internet
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Gebührenbescheid, Festsetzung, Müllgebühren, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Gebühren, Abfallpreise, Entsorgung