Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

    Für die Abfallbeseitigung im Landkreis Kusel gelten folgende Gebühren:

    Private Haushalte

    Die Monats- bzw. Jahresgebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten beträgt je Haushalt bei einem  


    GrößeMonatsgebührJahresgebührEin-Personen-Haushalt60 Liter Volumen9,67 €116,00 €Zwei-Personen-Haushalt
    60 Liter Volumen
    12,67152,00Drei-Personen-Haushalt
    120 Liter Volumen
    17,67212,00Vier-Personen-Haushalt
    120 Liter Volumen
    21,33256,00Fünf-Personen-Haushalt
    180 Liter Volumen
    25,00300,00Sechs-Personen-Haushalt180 Liter Volumen
    28,00336,00Sieben-Personen-Haushalt
    240 Liter Volumen
    31,67380,00Acht-Personen-Haushalt
    240 Liter Volumen
    34,67416,00Neun- und Mehr-Personen-Haushalt
    240 + 60 Liter Volumen
    37,00444,00



    Privathaushalte - Veranlagungsgrundlagen

    • Für anschlusspflichtige bewohnte Grundstücke wird grundsätzlich jedem Haushalt ein Restabfallbehälter zugeteilt.
    • Maßgeblich für die Größe des Abfallgefäßes ist die jeweilige Zahl der Haushaltsmitglieder.
      Als Haushaltsmitglied zählt jede Person, die sich tatsächlich ohne Rücksicht auf die Meldepflicht auf dem Grundstück aufhält.
    • Das Mindestvolumen pro Haushaltsmitglied beträgt 7,5 Liter pro Woche.
    • Reicht dieses Gefäßvolumen nicht aus, kann ein Gefäß mit größerem Volumen beantragt werden.
    • Die Abfuhr der Restabfallgefäße erfolgt 4-wöchig.
    • Hinweis: Für die Entsorgung von Grundstücken, auf denen sowohl Abfälle aus privaten Haushaltungen als auch aus anderen Herkunftsbereichen anfallen (gemischt genutzte Grundstücke gemäß §13 Abs.5 Abfallsatzung), bei denen die für den Wohnzweck ausgewählten Behältnisse zur Entsorgung des gesamten Abfalls objektiv ausreichen, richtet sich die Monats- bzw. Jahresgebühr nach der Haushaltsgröße nach Abs. 1 zzgl. einer jährlichen Gebühr von 10,00 €.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Kusel: Spezielle Hinweise für Kreis Kusel

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 51 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 27

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr Bürgerservice Abfallwirtschaft Telefon: 06381 424-444

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    Telefon Festnetz: 06381 424-444

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Gebühren, Gebührenbescheid, Müllgebühren, Abfallpreise, Festsetzung, Entsorgung, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de