Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2025:
1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:
bei Nichtkompostierer-Haushalte: monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) € €1-Personen-Haushalt 17,35 (17,42)208,20 (209,04)2-Personen-Haushalt 25,40 (23,01)304,80 (276,12)3-Personen-Haushalt 33,50 (28,60)402,00 (343,20)4-Personen-Haushalt 35,00 (30,01)420,00 (360,12)5-Personen-Haushalt 43,05 (35,60)516,60 (427,20)6-Personen-Haushalt44,65 (37,00)535,80 (444,00)
7-Personen-Haushalt60,60 (50,36)
727,20 (604,32)
8- und Mehr-Personen-Haushalt62,20 (51,77)
746,40 (621,24)
bei Eigenkompostierer-Haushalte: monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) €€1-Personen-Haushalt13,40 (14,48)160,80 (173,76)2-Personen-Haushalt21,50 (20,07)258,00 (240,84) 3-Personen-Haushalt29,50 (25,66)354,00 (307,92)4-Personen-Haushalt31,00 (27,07)372,00 (324,84)5-Personen-Haushalt39,10 (32,66)469,20 (391,92)6-Personen-Haushalt40,70 (34,07)
488,40 (408,84)
7-Personen-Haushalt52,70 (44,49)
632,40 (533,88)
8- und Mehr-Personen-Haushalt54,30 (45,90)
651,60 (550,80)
Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden.
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:
monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
€
€
für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr3,00 (4,18)
36,00 (50,16)
für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr6,00 (8,36)
72,00 (100,32)
für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,92 (12,54)
107,00 (150,48)
für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr11,92 (16,72)
143,00 (200,64)
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:
monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
€
€
Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr3,50 (3,01)
42,00 (36,12)
Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr6,92 (6,03)
83,00 (72,36)
Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr13,83 (12,06)
166,00 (144,72)
2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt:
monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) € € für ein 60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,05 (6,47)96,60 (77,64) für ein 120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 16,05 (12,94)192,60 (155,28)für ein 180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 24,10 (19,41) 289,20 (232,92)für ein 240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 32,10 (25,89) 385,20 (310,68)für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 147,20 (118,67)1.766,40 (1.424,04)für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr294,30 (237,34) 3.531,60 (2.848,08)für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr588,60 (474,68)7.063,20 (5.696,16)Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.
Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt246,00 € (ab 01.01.2025 neue Gebühr: 306,12 €)für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt246,00 € (ab 01.01.2025 neue Gebühr: 306,12 €)Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:
monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25)
€
€
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt53,00 (63,63)
636,00 (763,56)
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt78,00 (77,22)
936,00 (926,64)
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:
monatlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) jährlich (in Klammer neue Gebühr ab 1.1.25) € €Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 4,00 (3,01) 48,00 (36,12)Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 8,00 (6,03) 96,00 (72,36)Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr16,00 (12,06) 192,00 (144,72)Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2024:
1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:
bei Nichtkompostierer-Haushalte: monatlich jährlich € €1-Personen-Haushalt 17,35208,202-Personen-Haushalt 25,40304,803-Personen-Haushalt 33,50402,004-Personen-Haushalt 35,00420,005-Personen-Haushalt 43,05516,606-Personen-Haushalt44,65535,80
7-Personen-Haushalt60,60
727,20
8- und Mehr-Personen-Haushalt62,20
746,40
bei Eigenkompostierer-Haushalte: monatlichjährlich €€1-Personen-Haushalt13,40160,802-Personen-Haushalt21,50258,003-Personen-Haushalt29,50354,004-Personen-Haushalt31,00372,005-Personen-Haushalt39,10469,206-Personen-Haushalt40,70
488,40
7-Personen-Haushalt52,70
632,40
8- und Mehr-Personen-Haushalt54,30
651,60
Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden.
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:
monatlich
jährlich
€
€
für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr3,00
36,00
für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr6,00
72,00
für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,92
107,00
für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr11,92
143,00
Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:
monatlich
jährlich
€
€
Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr3,50
42,00
Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr6,92
83,00
Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr13,83
166,00
2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt:
monatlich jährlich € € für ein 60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,0596,60für ein 120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 16,05192,60für ein 180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 24,10289,20für ein 240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 32,10385,20für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 147,201.766,40für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr294,303.531,60für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr588,607.063,20Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.
Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt246,00 €für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt246,00 €Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:
monatlich
jährlich
€
€
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt53,00
636,00
für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt78,00
936,00
Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:
monatlich jährlich € €Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 4,00 48,00Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 8,00 96,00Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr16,00 192,00Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 7 Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Morschheimer Straße 9
67292 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift für den Bereich der Abfallwirtschaft
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift für den Bereich des Umweltschutzes
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Johannes Henrich
Frau Dana Weingarth
Frau Anja Metzger
Frau Martina Demmerle
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 65 Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Demmerle
Herr Johannes Henrich
Frau Anja Metzger
Frau Dana Weingarth
Internet
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Donnersbergkreis (Abfallsatzung): Abfallsatzung ab 01.01.2020.pdf
S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen: Gebührensatzung ab 01.01.2025.pdf
S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Gebührensatzung ab 01.01.2024)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Abfallpreise, kommunale Abgaben, Gebührenbescheid, Entsorgung, Gebühren, Müll, Abfallgebühr, Müllgebühren, Festsetzung, Müllpreise