Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    Für die Abfallbeseitigung im Donnersbergkreis gilt folgender Gebührenmaßstab ab 01.01.2024:

    1) Die Gebühr für die Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen bestimmt sich nach der Zahl der in den Haushaltungen wohnenden Personen:

    bei Nichtkompostierer-Haushalte:    monatlich jährlich   € €1-Personen-Haushalt 17,35208,202-Personen-Haushalt 25,40304,803-Personen-Haushalt 33,50402,004-Personen-Haushalt 35,00420,005-Personen-Haushalt 43,05516,606-Personen-Haushalt44,65
    535,80
    7-Personen-Haushalt60,60
    727,20
    8- und Mehr-Personen-Haushalt62,20
    746,40



    bei Eigenkompostierer-Haushalte:   monatlichjährlich €€1-Personen-Haushalt13,40160,802-Personen-Haushalt21,50258,003-Personen-Haushalt29,50354,004-Personen-Haushalt31,00372,005-Personen-Haushalt39,10469,206-Personen-Haushalt40,70
    488,40
    7-Personen-Haushalt52,70
    632,40
    8- und Mehr-Personen-Haushalt54,30
    651,60

    Für die Veranlagung der Haushalte auf dem Grundstück werden grundsätzlich die Zahl der Haushaltsmitglieder nach den Daten der Meldebehörde zugrunde gelegt. Die Gebühr für die Abfallentsorgung wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Die Jahresgebühr ist im Voraus in gleichen Raten zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres zu entrichten.

    Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Sack für Abfälle zur Beseitigung (mit Aufdruck des Logos der Jakob Becker Entsorgungs-GmbH) beträgt je Stück 7,00 €. Der Abfallsack umfasst 70 Liter und kann dann bei der Abholung des Restmülls neben die Restmülltonne gestellt werden. 

    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Restabfall bestehen folgende Optionen:


    monatlich
    jährlich



    für ein 60 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr3,00
    36,00
    für ein 120 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr6,00
    72,00
    für ein 180 Liter Zusatz-Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,92
    107,00
    für ein 240 Liter Zusatz-Restmüllgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr11,92
    143,00

    Für den Bedarf an einer Zusatztonne für Bioabfall (Energietonne) bestehen folgende Optionen:


    monatlich
    jährlich



    Energietonne mit 60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr3,50
    42,00
    Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr6,92
    83,00
    Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr13,83
    166,00

    2) Die Gebühr für die Beseitigung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe), die zur Beseitigung zu überlassen sind, bestimmt sich nach der Zahl und Größe der vorgehaltenen Abfallbehältnisse.

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Bereitstellung, Abfuhr und Entsorgung der nachfolgend aufgeführten Abfallbehältnisse wie folgt: 

     monatlich jährlich  € € für ein     60 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr8,0596,60für ein   120 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 16,05192,60für ein   180 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 24,10289,20für ein   240 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 32,10385,20für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 4-wöchiger Abfuhr 147,201.766,40für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 2-wöchiger Abfuhr294,303.531,60für ein 1100 Liter Restabfallgefäß bei 1-wöchiger Abfuhr588,607.063,20

    Auf Wunsch kann kostenfrei zu einem Restabfallgefäß eine Papiertonne bereit gestellt werden.

    Für die nachfolgend zugelassenen Großbehälter erhebt der Donnersbergkreis eine Gebühr je Abfuhr ohne Beseitigungsgebühr wie folgt:

    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt246,00 €für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt246,00 €

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für das Bereitstellen von Großbehältern wie folgt:


    monatlich
    jährlich



    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 7.000 Liter Inhalt53,00
    636,00
    für einen Großbehälter für Abfälle zur Beseitigung mit 10.000 Liter Inhalt78,00
    936,00

    Der Donnersbergkreis erhebt eine Gebühr für die Erfassung von Bioabfällen aus anderen Herkunftsbereichen wie folgt:

     monatlich jährlich   € €Energietonne mit   60 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 4,00   48,00Energietonne mit 120 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr 8,00   96,00Energietonne mit 240 Liter bei 2-wöchiger Abfuhr16,00 192,00

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 7 Umweltschutz, Wirtschaftsförderung und Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Kreishaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Morschheimer Straße 9

    67292 Kirchheimbolanden

    Besucheranschrift für den Bereich der Abfallwirtschaft

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Besucheranschrift für den Bereich des Umweltschutzes

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-232

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 72 Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Gebäude: Morschheimer Straße 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06352 710-267

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis

    S A T Z U N G über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Donnersbergkreis (Abfallsatzung)

    S A T Z U N G des Landkreises Donnersbergkreis über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Gebührensatzung ab 01.01.2024)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Entsorgung, Abfallgebühr, Abfallpreise, Gebührenbescheid, Müllgebühren, Gebühren, Festsetzung, Müllpreise, kommunale Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de