Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Bauverwaltung und Umweltrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Schützenstraße 16

    66953 Pirmasens

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Mo: 8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Di: 8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Mi: 8.30 - 12.00, 14.00 - 16.00 Do: 8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr: 8.30 - 12.00

    Kontakt

    Fax: 06331 84-2421

    Telefon Festnetz: 06331 84-2400

    E-Mail: bauverwaltung@pirmasens.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Pirmasens - Finanzen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2763

    66933 Pirmasens

    Postanschrift

    Ringstraße 68-70

    66953 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Mo: 8.30 - 12.00 Di: 8.30 - 12.00 Mi: 8.30 - 12.00 Do: 8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr: 8.30 - 12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06331 842-800

    Fax: 06331 842-531

    E-Mail: Finanzen@pirmasens.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Stichwörter

    kommunale Abgaben, Gebühren, Abfallgebühr, Abfallpreise, Entsorgung, Festsetzung, Müllpreise, Müll, Gebührenbescheid, Müllgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English