Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Stadtreinigung Eigenbetrieb der Stadt Mainz
Beschreibung
Für die Abfallentsorgung im Mainzer Stadtgebiet ist die KAW Mainz und Mainz-Bingen AöR (kurz KAW) zuständig. Um die Straßenreinigung kümmert sich der Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz.
Aufgabe der KAW ist die Entsorgung von Haushaltsabfällen (Restabfall-, Bioabfall- und Papiertonnen), Sperrmüll und haushaltsähnlichen Abfällen aus anderen Bereichen (Gewerbe, Industrie, Handel, …) sowie der Betrieb der Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe.
Die Stadtreinigung Mainz kümmert sich neben der Sauberkeit auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen auch um den Winterdienst.
Bei allen Fragen rund um Abfallentsorgung und Straßenreinigung hilft Ihnen die Abfallberatung unter 06131 12-3456 weiter.
Die Abholung von sperrigem Abfall melden Sie über das Sperrmüll-Telefon 06131 12-3434 an.
Den Abfallkalender mit allen Abfuhrterminen, Informationen zu den Öffnungszeiten und Abgabemöglichkeiten an den Entsorgungszentren Mainz-Hechtsheim und Budenheim sowie viele weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KAW Mainz|Bingen AöR unter www.kaw-mainz-bingen.de.
Bezugsquellen für Gelbe Säcke, städtische Grün- und Restabfallsäcke sowie die Standorte der Wertstoffhöfe und Entsorgungszentren finden Sie auch im Stadtplan.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Gebührenbescheid, Festsetzung, Müllgebühren, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Gebühren, Abfallpreise, Entsorgung