Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    WBL - Müllbehälter und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserwörthdamm 3

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postanschrift

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3444(Mundenheim, Oggersheim, Rheingönheim, Ruchheim)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3492(Edigheim, Gartenstadt, Maudach, Mitte, Oppau, Pfingstweide, West)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-4503(Friesenheim, Nord (Hemshof), Süd, GAG, GEWOGE, LUWOGE, Stadt Ludwigshafen)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-4375(Allgemeine Hotline Abfallgebühren und defekte Mülltonnen)

    Fax: +49 621 504-3786

    E-Mail: abfallbehaelter@ludwigshafen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2016

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Stichwörter

    Abfallpreise, kommunale Abgaben, Gebührenbescheid, Entsorgung, Gebühren, Müll, Abfallgebühr, Müllgebühren, Festsetzung, Müllpreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020