Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
WBL - Müllbehälter und Gebühren
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-3444(Mundenheim, Oggersheim, Rheingönheim, Ruchheim)
Telefon Festnetz: +49 621 504-3492(Edigheim, Gartenstadt, Maudach, Mitte, Oppau, Pfingstweide, West)
Telefon Festnetz: +49 621 504-4503(Friesenheim, Nord (Hemshof), Süd, GAG, GEWOGE, LUWOGE, Stadt Ludwigshafen)
Telefon Festnetz: +49 621 504-4375(Allgemeine Hotline Abfallgebühren und defekte Mülltonnen)
Fax: +49 621 504-3786
E-Mail: abfallbehaelter@ludwigshafen.de
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Abfallpreise, kommunale Abgaben, Gebührenbescheid, Entsorgung, Gebühren, Müll, Abfallgebühr, Müllgebühren, Festsetzung, Müllpreise