Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-301
Fax: 02603 972-6301
Kontaktperson
Frau Delia Riegel
Besucheranschrift
E-Mail: delia.riegel@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-504
Fax: 02603 972-6504
Herr Stefan Driesch
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-303
Fax: 02603 972-6303
E-Mail: stefan.driesch@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anette Kruggel
Besucheranschrift
Fax: 02603 972-6305
E-Mail: anette.kruggel@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-305
Frau Jutta Obel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-315
E-Mail: jutta.obel@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6315
Frau Fabienne Kelly-Sophie Heuzeroth
Internet
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Müllgebühren, Gebühren, Gebührenbescheid, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Müll, Abfallpreise, Müllpreise, Festsetzung, Entsorgung