Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen
Im Frühjahr jeden Jahres wird der Abfallgebührenbescheid an alle Gebührenschuldner (Eigentümer, Hausverwaltungen, Mieter mit Windeltonnen) verschickt.
Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen?
Private Haushalte müssen nach den einschlägigen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend. Das "Wie" der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mayen-Koblenz verpflichtet jede natürliche und juristische Person sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang). Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die dem Landkreis Mayen-Koblenz überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, dass die Haushalte und zum Teil auch die Gewerbebetriebe nutzen müssen, werden Abfallgebühren zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben. Deren Höhe wird in der Abfallgebührensatzung geregelt.
Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstückes, nicht der Mieter. Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner für das gemeinschaftliche Grundstück. Mieter zahlen ihre Abfallentsorgungsgebühren über ihre Nebenkostenabrechnung, die sie jährlich von ihrem Vermieter erhalten. Ausnahme hier sind die Mieter, die Windeltonnen oder Zusatzleistungen (Sperrmüll, Abfallsäcke) auf eigene Rechnung bestellt haben.
Wo kann ich meine Leerungen ansehen? Kann ich nachprüfen, wie oft mein Behälter bereits geleert wurde?
Die Anmeldedaten wurden Ihnen mit dem Grundbescheid mitgeteilt. Damit können Sie sich jederzeit über die Größe Ihrer Abfallbehälter, die Anzahl der Leerungen und die entstehenden Gebühren informieren. Den Login finden Sie hier.
Bekomme ich die Gebühr für nicht genutzte Mindestleerungen zurück?
Auf der Grundlage der Personenanzahl auf Ihrem Grundstück wurden Ihnen bei der Erstverteilung der Restabfallbehälter die kleinsten nach der Satzung zugelassenen bzw. für Sie als Bürger günstigen Gefäße zugeteilt. Nach der Satzung sind vier Mindestleerungen vorgesehen (bei einem Ein-Personen- Haushalt reduziert sich die Anzahl der Mindestleerungen auf zwei). Die Mindestleerungen werden Ihnen berechnet, unbeachtlich, ob diese in Anspruch genommen wurden oder nicht. Eine Erstattung für nicht genutzte Mindestentleerungen erfolgt nicht.
Wie kann ich Gebühren sparen?
Die Abfallgebühren richten sich nach der Größe Ihrer Abfallbehälter und der Anzahl der Zusatzleerungen des Restabfallbehälters. Somit haben Sie folgende Möglichkeiten, um Gebühren zu sparen:
- Abfälle vermeiden und gut trennen (Bioabfall, Restabfall, Glas, Papier, Verpackungen etc.),
- kleinere Behältergröße wählen,
- Restabfallbehälter nur zur Leerung bereitstellen, wenn er wirklich voll ist.
Wer richtig trennt, benötigt wenige Leerungen des Restabfallbehälters und spart damit Gebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel
An der L117
56299 Ochtendung
Tel.: 02625/969697-90
E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung
Adresse
Postanschrift
An der L117
56299 Ochtendung
Formulare
Abfallentsorgung - Änderungsmitteilung
Abfallentsorgung - Erstanmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung
Abfallentsorgung - SEPA-Lastschriftmandat
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen
Eine Übersicht über die aktuell gültigen Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mayen-Koblenz finden Sie auf unserer Webseite.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2019
Stichwörter
Müllpreise, Abfallgebühr, kommunale Abgaben, Entsorgung, Festsetzung, Gebühren, Abfallpreise, Müllgebühren, Gebührenbescheid, Müll