Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen

    Im Frühjahr jeden Jahres wird der Abfallgebührenbescheid an alle Gebührenschuldner (Eigentümer, Hausverwaltungen, Mieter mit Windeltonnen) verschickt. 

    Warum muss ich überhaupt Abfallgebühren zahlen?

    Private Haushalte müssen nach den einschlägigen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen. Diese Überlassungspflicht ist für jeden Haushalt bindend. Das "Wie" der Überlassung regelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Form einer Satzung. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Mayen-Koblenz verpflichtet jede natürliche und juristische Person sich an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang). Durch die Nutzung fallen erfahrungsgemäß Abfälle an, die dem Landkreis Mayen-Koblenz überlassen werden müssen. Für dieses Entsorgungssystem, dass die Haushalte und zum Teil auch die Gewerbebetriebe nutzen müssen, werden Abfallgebühren zur Deckung der entstandenen Kosten erhoben. Deren Höhe wird in der Abfallgebührensatzung geregelt.


    Wer ist gebührenpflichtig?

    Gebührenpflichtig ist grundsätzlich der Eigentümer des Grundstückes, nicht der Mieter. Wohnungs- und Teileigentümer einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner für das gemeinschaftliche Grundstück. Mieter zahlen ihre Abfallentsorgungsgebühren über ihre Nebenkostenabrechnung, die sie jährlich von ihrem Vermieter erhalten. Ausnahme hier sind die Mieter, die Windeltonnen oder Zusatzleistungen (Sperrmüll, Abfallsäcke) auf eigene Rechnung bestellt haben.


    Wo kann ich meine Leerungen ansehen? Kann ich nachprüfen, wie oft mein Behälter bereits geleert wurde?

    Die Anmeldedaten wurden Ihnen mit dem Grundbescheid mitgeteilt. Damit können Sie sich jederzeit über die Größe Ihrer Abfallbehälter, die Anzahl der Leerungen und die entstehenden Gebühren informieren. Den Login finden Sie hier.


    Bekomme ich die Gebühr für nicht genutzte Mindestleerungen zurück?

    Auf der Grundlage der Personenanzahl auf Ihrem Grundstück wurden Ihnen bei der Erstverteilung der Restabfallbehälter die kleinsten nach der Satzung zugelassenen bzw. für Sie als Bürger günstigen Gefäße zugeteilt. Nach der Satzung sind vier Mindestleerungen vorgesehen (bei einem Ein-Personen- Haushalt reduziert sich die Anzahl der Mindestleerungen auf zwei). Die Mindestleerungen werden Ihnen berechnet, unbeachtlich, ob diese in Anspruch genommen wurden oder nicht. Eine Erstattung für nicht genutzte Mindestentleerungen erfolgt nicht. 


    Wie kann ich Gebühren sparen?

    Die Abfallgebühren richten sich nach der Größe Ihrer Abfallbehälter und der Anzahl der Zusatzleerungen des Restabfallbehälters.  Somit haben Sie folgende Möglichkeiten, um Gebühren zu sparen:

    • Abfälle vermeiden und gut trennen (Bioabfall, Restabfall, Glas, Papier, Verpackungen etc.),
    • kleinere Behältergröße wählen,
    • Restabfallbehälter nur zur Leerung bereitstellen, wenn er wirklich voll ist.

    Wer richtig trennt, benötigt wenige Leerungen des Restabfallbehälters und spart damit Gebühren. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

    An der L117
    56299 Ochtendung

    Tel.: 02625/969697-90
    E-Mail: abfallgebuehren@azv-rme.de

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    An der L117

    56299 Ochtendung

    Formulare

    Abfallentsorgung - Änderungsmitteilung
    Abfallentsorgung - Erstanmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung
    Abfallentsorgung - SEPA-Lastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Abfallgebühr zahlen

    Eine Übersicht über die aktuell gültigen Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mayen-Koblenz finden Sie auf unserer Webseite.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Abfallpreise, Müllgebühren, Müllpreise, Festsetzung, Müll, Gebührenbescheid, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Entsorgung, Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English