Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel - Fachbereich 3: Öffentliche Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Abfallentsorgung - Änderungsmitteilung
Abfallentsorgung - Erstanmeldung an die öffentliche Abfallentsorgung
Abfallentsorgung - SEPA-Lastschriftmandat
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2019
Stichwörter
Müll, Entsorgung, Abfallgebühr, Abfallpreise, Gebührenbescheid, Müllgebühren, Gebühren, Festsetzung, Müllpreise, kommunale Abgaben