Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 9 - Kreiskasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1249

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    E-Mail: kasse@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Müll, Entsorgung, Abfallgebühr, Abfallpreise, Gebührenbescheid, Müllgebühren, Gebühren, Festsetzung, Müllpreise, kommunale Abgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de