Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abfallwirtschaftsbetrieb - AWB

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 8

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Beschädigte Gefäße melden

    Bei defekter gelber Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die
    Firma REMONDIS Mittelrhein unter der Tel.: 0800 1223255 oder Fax: 02681 9540-35

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 11.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebührenbescheid, Festsetzung, Müllgebühren, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Gebühren, Abfallpreise, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)