Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz.
Widerspruch gegen die Festsetzung
Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Stadtteile
Telefon
Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf
129-2073
Güls, Bisholder
129-2071
Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,
Rauental, Goldgrube
129-2070
Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay
129-2074
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Grundbesitzabgaben - Grundsteuer und Gebühren (Kämmerei und Steueramt)
Adresse
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:30 -12:00 Uhr Mo, Mi, Do, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstagnachmittag ist die Abteilung Grundbesitzabgaben auch telefonisch nicht zu erreichen.
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Fristen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 25.10.2019
Stichwörter
Entsorgung, Festsetzung, Müll, Abfallgebühr, Gebührenbescheid, Abfallpreise, Müllpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, Gebühren