Abfallgebühr zahlen
Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.
Beschreibung
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Abgabenpflichtige. Die Festsetzung der Gebühr durch das Steueramt der Stadt Koblenz erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz.
Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Abgabenpflichtige. Die Festsetzung der Gebühr durch das Steueramt der Stadt Koblenz erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz.
Online-Dienste
An- und Abmeldung, Umtausch von Abfallbehältern
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Grundbesitzabgaben: Änderung der/des Bekanntgabebevollmächtigten (Zustellbevollmächtigten)
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Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung (Grundsteuer, Gebühren)
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Zuständigkeit
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Stadtteile
Telefon
Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf
129-2073
Güls, Bisholder
129-2071
Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,
Rauental, Goldgrube
129-2070
Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay
129-2074
Stadtteile
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Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf
129-2073
Güls, Bisholder
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Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,
Rauental, Goldgrube
129-2070
Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay
129-2074
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Grundbesitzabgaben - Grundsteuer und Gebühren (Kämmerei und Steueramt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir sind an folgenden Tagen für Sie da: Mo - Fr                       8:30 -12:00 Uhr       Mo, Mi, Do,             14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Online-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung
An- und Abmeldung oder Umtausch von Abfallbehältern
PDF-Formulare:
SEPA-Lastschriftmandat Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung Gesamterwerb GRUNDSTEUER samt GEBÜHREN
Online-Formulare:
Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung
An- und Abmeldung oder Umtausch von Abfallbehältern
PDF-Formulare:
SEPA-Lastschriftmandat Grundbesitzabgaben
Übernahmeerklärung: Grundsteuer und Gebühren
Übernahmeerklärung: nur Gebühren
Übernahmeerklärung: nur Grundsteuer
Voraussetzungen
Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Fristen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Änderungen gebührenrelevanter Umstände
Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Zahlungsfrist
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.
Widerspruchsfrist
Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.
Änderungen gebührenrelevanter Umstände
Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Zahlungsfrist
Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.
Widerspruchsfrist
Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geschaffen werden.
https://client.rlpdirekt.de/private/api/datei/u3Enmz2Dw4p1r0VztJNe8
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geschaffen werden.
https://client.rlpdirekt.de/private/api/datei/u3Enmz2Dw4p1r0VztJNe8
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling
Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.
Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling
Bemerkungen
Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019
Stichwörter
Gebührenbescheid, Festsetzung, Müllgebühren, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Gebühren, Abfallpreise, Entsorgung