Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Abgabenpflichtige. Die Festsetzung der Gebühr durch das Steueramt der Stadt Koblenz erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz.

    Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist grundsätzlich der Abgabenpflichtige. Die Festsetzung der Gebühr durch das Steueramt der Stadt Koblenz erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz.

    Online-Dienste

    An- und Abmeldung, Umtausch von Abfallbehältern

    ID: L100039_271630842

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2023 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Grundbesitzabgaben: Änderung der/des Bekanntgabebevollmächtigten (Zustellbevollmächtigten)

    ID: L100039_272230266

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    Vertrauensniveau

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    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung (Grundsteuer, Gebühren)

    ID: L100039_272230265

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    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Stadtteile

    Telefon

    Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf

    129-2073

    Güls, Bisholder

    129-2071

    Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,

    Rauental, Goldgrube

    129-2070

    Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay

    129-2074

    Stadtteile

    Telefon

    Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf

    129-2073

    Güls, Bisholder

    129-2071

    Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,

    Rauental, Goldgrube

    129-2070

    Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay

    129-2074

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Grundbesitzabgaben - Grundsteuer und Gebühren (Kämmerei und Steueramt)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 20 15 51

    56015 Koblenz

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Wir sind an folgenden Tagen für Sie da: Mo - Fr                       8:30 -12:00 Uhr       Mo, Mi, Do,             14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: grundbesitzabgaben@stadt.koblenz.de

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2052

    Fax: +49 261 129-2050

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Online-Formulare:

    Grundbesitzabgaben: Übernahmeerklärung

    An- und Abmeldung oder Umtausch von Abfallbehältern

    PDF-Formulare:

    SEPA-Lastschriftmandat Grundbesitzabgaben

    Übernahmeerklärung: Grundsteuer und Gebühren

    Übernahmeerklärung: nur Gebühren

    Übernahmeerklärung: nur Grundsteuer

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Änderungen gebührenrelevanter Umstände

    Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.

    Zahlungsfrist

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

    Widerspruchsfrist
    Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

    Änderungen gebührenrelevanter Umstände

    Änderungen bezüglich gebührenrelevanter Umstände sind vom Gebührenschuldner innerhalb eines Monats mitzuteilen.

    Zahlungsfrist

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

    Widerspruchsfrist
    Sofern der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheides bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift, Widerspruch erheben. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geschaffen werden.

    https://client.rlpdirekt.de/private/api/datei/u3Enmz2Dw4p1r0VztJNe8

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfall geschaffen werden.

    https://client.rlpdirekt.de/private/api/datei/u3Enmz2Dw4p1r0VztJNe8

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen /­ Abfall & Recycling.

    Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF am 25.10.2019

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gebührenbescheid, Festsetzung, Müllgebühren, Müllpreise, Müll, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Gebühren, Abfallpreise, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)