Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz.

    Widerspruch gegen die Festsetzung
    Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Stadtteile

    Telefon

    Arenberg, Immendorf, Arzheim, Neudorf, Ehrenbreitstein, Asterstein, Horchheim, Niederberg, Pfaffendorf

    129-2073

    Güls, Bisholder

    129-2071

    Innenstadt, Moselweiß, Karthause, Oberwerth,

    Rauental, Goldgrube

    129-2070

    Rübenach, Bubenheim, Metternich, Neuendorf, Lützel, Wallersheim, Kesselheim, Lay

    129-2074

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Grundbesitzabgaben - Grundsteuer und Gebühren (Kämmerei und Steueramt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 20 15 51

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Mi, Do, Fr 8:30 -12:00 Uhr Mo, Mi, Do, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstagnachmittag ist die Abteilung Grundbesitzabgaben auch telefonisch nicht zu erreichen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-2052

    Fax: +49 261 129-2050

    E-Mail: grundbesitzabgaben@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Stichwörter

    Entsorgung, Festsetzung, Müll, Abfallgebühr, Gebührenbescheid, Abfallpreise, Müllpreise, Müllgebühren, kommunale Abgaben, Gebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de