Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Beschreibung
Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung). Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.
Hinweise für Worms: Abfallberatung (ebwo AöR)
Die Abfallberatung der ebwo AöR berät Sie gerne zu den Entsorgungsmöglichkeiten von Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Hausrat, Bauschutt, Wertstoffen und Sonderabfall.
Eine Beratung zur Asbest- und Eternitentsorgung / -sanierung erhalten Sie zusätzlich auch bei der Abteilung: 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms.
Die Abfallberatung der ebwo AöR berät Sie gerne zu den Entsorgungsmöglichkeiten von Restabfall, Bioabfall, Altpapier, Hausrat, Bauschutt, Wertstoffen und Sonderabfall.
Eine Beratung zur Asbest- und Eternitentsorgung / -sanierung erhalten Sie zusätzlich auch bei der Abteilung: 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms.
Zuständigkeit
Die Landkreise und kreisfreien Städte beraten mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Auch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH hat im Rahmen ihrer aufgaben Beratungsfunktionen.
Ansprechpartner
SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Aktuelles
Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH - SAM - wurde 1994 gegründet. Sie ist zentraler Ansprechpartner aller Erzeuger und Entsorger von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren,
- Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger,
- Erteilung von Behördenbestätigungen und landesrechtlichen Zuweisungen für Entsorgungsnachweise,
- Kontrolle von Begleitscheinen im Nachweisverfahren,
- Entgegennahme und Bestätigung von Anzeigen der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln,
- Erteilung von Erlaubnissen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln bei gefährlichen Abfällen,
- Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen,
- Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen,
- Überprüfung der Registerpflicht – auch für nicht gefährliche Abfälle.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfall, Entsorgungsbetrieb, Müll, Schadstoffsammlung, Abfallberatung, Entsorgung