Abschluss des Landpachtvertrages melden
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.
Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 - Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau P. Heid (Agrarförderung)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53-257
E-Mail: p.heid@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-15257
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Kauf, Verkauf und Verwaltung von Grundstücken, Flurbereinigung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.; Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Haushalt, Jahresrechnung und Finanzausgleich
Adresse
Besucheranschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr; Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Der Landpachtvertrag muss die folgenden Informationen enthalten:
- Angabe des Absenders
- Angabe des Verpächters oder der Verpächterin und des Pächters beziehungsweise der Pächterin
- Grundstücksbezeichnung
- Pachtzeit
- Pachtpreis
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen
Der Landpachtvertrag muss die folgenden Informationen enthalten:
- Angabe des Absenders
- Angabe des Verpächters oder der Verpächterin und des Pächters beziehungsweise der Pächterin
- Grundstücksbezeichnung
- Pachtzeit
- Pachtpreis
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
- Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Verfahrensablauf
- Legen Sie den Landpachtvertrag fristgerecht der zuständigen Behörde vor.
- Diese überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen
- Legen Sie den Landpachtvertrag fristgerecht der zuständigen Behörde vor.
- Diese überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit.
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.
Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen
Dauert die Prüfung der Vertragsänderung voraussichtlich länger, erhalten Sie vor Ablauf der Frist einen Zwischenbescheid, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 22.07.2025
Stichwörter
pachten, Pacht, Pächter, Pächterin, verpachten, melden, Grundstück, Eigentum, landwirtschaftliche Fläche, Verpächterin, Verpächter, Land, Agrarland, Landpacht, Pachtvertrag