Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Abschluss des Landpachtvertrages melden

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

    Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
    •    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
    •    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    •    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen und kreisfreie Städte.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt dem jeweiligen Bundesland.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel

    Aktuelles

    Der Landkreis Vulkaneifel mit der Kreisverwaltung Vulkaneifel umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein, Hillesheim, Kelberg und Obere Kyll.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Postanschrift

    Postfach 12 20

    54543 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6592 933-0

    Fax: +49 6592 9850-33

    E-Mail: kv-daun@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kelberg - Finanzen

    Beschreibung

    Polizei-Bezirksdienst (Erdgeschoss, Zimmer 103)

    PHK Johann Görgen: 02692 872-36

    Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte (1.Obergeschoss, Zimmer 205)

    Heike Gerhards: 02692 872-29 

    Adresse

    Postanschrift

    Dauner Strasse 22

    53539 Kelberg

    Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss

    Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de

    Telefon Festnetz: 02692 872-11

    Telefon Festnetz: 02692 872-13

    Telefon Festnetz: 02692 872-30

    Fax: 02692 872-39

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2020 (von: Webservice, VG_Kelberg)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kelberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Agrarfördermaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2023 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Vulkaneifel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
    • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
    • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders

    Formulare

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
    • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
      • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
      • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
      • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden. 

    Genehmigungsfiktion: 1 bis 2 Monate (Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
     

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Landpachtverträge anzeigen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    landwirtschaftliche Flächen, Pachtflächen, Landpachtvertrag, Verpachtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)