Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung Abnahme

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     

    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    Zuständigkeit

    Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -

    Adresse

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.2 Landwirtschaft, Jagd und Fischerei

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3580

    67623 Kaiserslautern

    Postanschrift

    Lauterstraße 8

    67657 Kaiserslautern

    Hausanschrift

    Pfaffstraße 40-42

    67655 Kaiserslautern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0631 7105-0

    Fax: 0631 7105-457

    E-Mail: landwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bemerkungen

    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de