Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 8 Veterinäramt und Landwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Deißler
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-221
Fax: 06352 710-232
E-Mail: mdeissler@donnersberg.de
Formulare
Antrag Fischerprüfung
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 83 Landwirtschaft, Weinbau, Jagd
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Mattern
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Fax: 06352 710-248
Telefon Festnetz: 06352 710-201
E-Mail: tmattern@donnersberg.de
Formulare
Antrag Fischerprüfung
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der auch bei bestimmten Onlineanbietern absolviert werden kann. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang ist bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. Bei einem Onlinekurs ist zusätzlich ein Nachweis über den vorgeschriebenen Praxistag erforderlich. Die Kosten für die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde betragen 29 €. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt, das zur Beantragung des Fischereischeins bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) benötigt wird. Dazu bitte auch den Personalausweis und ein Lichtbild mitnehmen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Bemerkungen
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2023