Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Hinweise für Trier-Saarburg: Fischerprüfung ablegen
Gültigkeit
- die bestandene Prüfung ist unbegrenzt gültig
Gültigkeit
- die bestandene Prüfung ist unbegrenzt gültig
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 715-17659
E-Mail: ordnungsamt@trier-saarburg.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Fischerprüfung ablegen
- gültiger Personalausweis
- schriftliche Einladung der Prüfungsbehörde
- Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr
- gültiger Personalausweis
- schriftliche Einladung der Prüfungsbehörde
- Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Kosten
Hinweise für Trier-Saarburg: Fischerprüfung ablegen
- 29,00 Euro staatliche Prüfungsgebühr
- 150,00 Euro für Teilnehmer nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- 100,00 Euro für Teilnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres
- 100,00 Euro für Schwerbehinderte Menschen, personen die ALG II bzw. Sozialhilfe beziehen
- 29,00 Euro staatliche Prüfungsgebühr
- 150,00 Euro für Teilnehmer nach Vollendung des 18. Lebensjahres
- 100,00 Euro für Teilnehmer vor Vollendung des 18. Lebensjahres
- 100,00 Euro für Schwerbehinderte Menschen, personen die ALG II bzw. Sozialhilfe beziehen
Bemerkungen
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 30.11.2023