Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung Abnahme

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     

    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    • in Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durch die untere Fischereibehörde durchgeführt
    • die Prüfungen finden in der Region Trier wie folgt jeweils am ersten Freitag der nachfolgenden Monate statt: 
      • März:             Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
      • Juni:              Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
      • September:   Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadtverwaltung Trier
      • Dezember:    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
    • ensprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereivereine bzw. Fischereiverbände oder online durchgeführt

    Zuständigkeit

    Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    • bei der Fischereibehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Stichwörter

    32

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    • Zulassungsantrag
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung auf dem Zulassungsantrag
    • Kopie des Personalausweises
      • am Prüfungstag ist das Original vorzuzeigen
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung
      • mindestens 8 Stunden praktische Einweisung und insgesamt mindestens 30 Stunden

    Formulare

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    Beantragung

    • erfolgt schrifltich
    • per Antrag
      • dieser ist spätestens 4 Wochen vor Prüfungstermin bei der Fischereibehörde abzugeben

    Fristen

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Kosten

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    • 29,00 Euro Prüfungsgebühr

    Zahlungsart

    • per Gebührenbescheid

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Trier: Fischerprüfung ablegen

    Prüfungsablauf

    • die Fischerprüfung wird in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt
    • die Prüfungsfragen werden einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erstellt und enthalten 50 Frage zu den Themen:
      • allgemeine Fischkunde
      • spezielle Fischkunde
      • Gewässerkunde
      • Gerätekunde
      • Gesetzeskunde
    • nach bestandener Prüfung wird ein Prüfungszeugnis ausgehändigt

    Gültigkeit

    • die bestandene Prüfung ist unbegrenzt gültig

    Bemerkungen

    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English