Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Jagd / Fischerei
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinigung sowie der Nachweis über den Praxistag vorzulegen (gerne per Fax oder E-Mail). Die Lehrgangsbescheinigung und der Nachweis über den Praxistag müssen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.
Die Teilnahme am Online-Kurs ist der Teilnahme am Präsenzkurs gleichgestellt.
Neben dem Antragsformular ist eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses, die Lehrgangsbescheinigung sowie der Nachweis über den Praxistag vorzulegen (gerne per Fax oder E-Mail). Die Lehrgangsbescheinigung und der Nachweis über den Praxistag müssen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.
Die Teilnahme am Online-Kurs ist der Teilnahme am Präsenzkurs gleichgestellt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Die Fischerprüfungen für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz finden jeweils am ersten Freitag im Juni und am ersten Freitag im Dezember, jeweils um 14:00 Uhr statt.
Die Fischerprüfungen für Teilnehmer aus dem Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz finden jeweils am ersten Freitag im Juni und am ersten Freitag im Dezember, jeweils um 14:00 Uhr statt.
Bemerkungen
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 30.11.2023