Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Tiere wie landwirtschaftliche Nutztiere, tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile z. B. aus Schlachtungen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
Zuständigkeit
Allgemein stehen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises (gilt auch für die Bürger der kreisfreien Städte) als Ansprechpartner zur Verfügung, im Falle des Auffindens von toten Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, die örtlichen Ordnungsbehörden).
Im Übrigen können Sie sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest in Rivenich wenden, der zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Der Zweckverband entsorgt gegen Zahlung einer Gebühr auf Ersuchen der Besitzer aber auch verstorbene Haustiere. In diesem Fall können Sie direkt mit dem Zweckverband in Kontakt treten.
Telefon: 06508-914310
E-Mail: tba.rivenich@t-online.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: landwirtschaft@kaiserslautern-kreis.de
E-Mail: veterinaeramt2@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-450
Fax: 0631 7105-457
Kontaktperson
Herr Sebastian Schäfer
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
E-Mail: sebastian.schaefer@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-497
Fax: 0631 7105-457
Frau Jessica Becker
Hausanschrift
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Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-457
E-Mail: jessica.becker@kaiserslautern-kreis.de
Telefon Festnetz: 0631 7105-586
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.1 Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung, Tierschutz
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Schlachten, Tote Tiere, Schlachttier, Tiere, Totes Wild