Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Beschreibung
Tote Tiere wie landwirtschaftliche Nutztiere, tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.
Daher müssen tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile z. B. aus Schlachtungen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden.
Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.
Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost.
Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Tel.: 0261/108-781
E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de
Tel.: 0261/108-781
E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de
Zuständigkeit
Allgemein stehen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises (gilt auch für die Bürger der kreisfreien Städte) als Ansprechpartner zur Verfügung, im Falle des Auffindens von toten Tieren im öffentlichen Verkehrsraum, die örtlichen Ordnungsbehörden).
Im Übrigen können Sie sich in Fragen der Tierkörperentsorgung auch an den Zweckverband Tierische Nebenprodukte Südwest in Rivenich wenden, der zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Der Zweckverband entsorgt gegen Zahlung einer Gebühr auf Ersuchen der Besitzer aber auch verstorbene Haustiere. In diesem Fall können Sie direkt mit dem Zweckverband in Kontakt treten.
Telefon: 06508-914310
E-Mail: tba.rivenich@t-online.de
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gerd Schmitz
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-130
E-Mail: gerd.schmitz@bendorf.de
Herr Stefan Berres
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-142
Fax: 02622 703-114
E-Mail: Stefan.Berres@bendorf.de
Herr Alexander-Peter Coloseus
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02622 703-142
Fax: 02622 703-114
E-Mail: alexander.coloseus@bendorf.de
Herr Michael Moritz
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 02622 703-114
E-Mail: michael.moritz@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-132
Internet
Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
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E-Mail: ordnungsamt@bendorf.de
Telefon Festnetz: 02622 703-0
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Herr Stefan Berres
Besucheranschrift
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Fax: 02622 703-114
E-Mail: Stefan.Berres@bendorf.de
Herr Michael Moritz
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Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Telefon Festnetz: 02622 703-132
E-Mail: michael.moritz@bendorf.de
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Herr Gerd Schmitz
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Im Stadtpark 1-2
56170 Bendorf
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Telefon Festnetz: 02622 703-130
E-Mail: gerd.schmitz@bendorf.de
Fax: 02622 703-114
Herr Alexander-Peter Coloseus
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Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
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Fax: 02622 703-114
E-Mail: alexander.coloseus@bendorf.de
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Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.70 / Naturschutz, Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Frau Gertrud Klumpp
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tote Tiere, Tiere, Schlachttier, Totes Wild, Schlachten