Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz leben

    Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.   

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

    • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
    • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
    • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

    Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

    Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Tierschutz leben

    Tierschutz

    1. Verpflichtung zur Anmeldung bestimmter Tierhaltungen

    Nach § 26 und § 45 der Viehverkehrsverordnung hat derjenige, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel Gehegewild, Kameliden und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführte Klauentiere halten will, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Nach § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung hat derjenige, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

    Die Anmeldung ist mit beigefügten Datenblättern vorzunehmen. Nach Erfassung der Daten wird die Betriebsnummer mitgeteilt.

    Datenblatt an die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel

    Datenblatt an die Halter von Bienen

    2. Pferdehaltung

    Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten

    3. Hundehaltung

    siehe bitte die Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001


    Für die Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Seither die zuständige Amtstierärztin.
    Für den Tierschutz im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Kasper die zuständige Amtstierärztin.

    4. Artgerechte Haltung von Haus- und Nutztieren

    Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haus- und Nutztieren bietet der Deutsche Tierschutzbund in seinen Merkblättern.

    siehe unter www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau (Abt. 7)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Internet

    Formulare

    Datenblatt von Bienen
    Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
    Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
    Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Datenblatt von Bienen
    Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
    Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
    Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)

    Adresse

    Postanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    Fax: 06341 940-500

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    E-Mail: info@suedliche-weinstrasse.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
    Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
    Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
    Datenblatt von Bienen

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Veterinärbehörde, Verantwortung, Tiere, Transport, Wohlbefinden, Schlachtung, Gesellschaft, Tierschutz, Leben, Tier, Lebensmittelüberwachung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de