Tierschutz leben
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Tierschutz leben
Tierschutz
1. Verpflichtung zur Anmeldung bestimmter Tierhaltungen
Nach § 26 und § 45 der Viehverkehrsverordnung hat derjenige, der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel Gehegewild, Kameliden und nicht in § 26 Abs. 1 aufgeführte Klauentiere halten will, dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Nach § 1 a der Bienenseuchen-Verordnung hat derjenige, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Die Anmeldung ist mit beigefügten Datenblättern vorzunehmen. Nach Erfassung der Daten wird die Betriebsnummer mitgeteilt.
Datenblatt an die Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
Datenblatt an die Halter von Bienen
2. Pferdehaltung
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
3. Hundehaltung
siehe bitte die Tierschutz-Hundeverordnung vom 02. Mai 2001
Für die Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Seither die zuständige Amtstierärztin.
Für den Tierschutz im Landkreis Südliche Weinstraße und Stadtgebiet Landau ist Frau Kasper die zuständige Amtstierärztin.
4. Artgerechte Haltung von Haus- und Nutztieren
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haus- und Nutztieren bietet der Deutsche Tierschutzbund in seinen Merkblättern.
siehe unter www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau (Abt. 7)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
Formulare
Datenblatt von Bienen
Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Christall
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-360
Frau Carmen Gieselmann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-364
Fax: 06341 940-508
Frau Heidi Mäckel
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-365
Frau Bianca Schlager
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-358
Internet
Formulare
Datenblatt von Bienen
Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Georg Philipp Buttmann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-369
Fax: 06341 940-508
Frau Dr. Selina Hermann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-359
Frau Victoria Uhlig
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-361
Internet
Formulare
Antrag zur Untersuchung eines Wildschweins auf Klassische (KSP) und ggf. Afrikanische (ASP) Schweinepest
Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Fall der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung-TierLMÜV)
Datenblatt von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Gatterwild oder Geflügel
Datenblatt von Bienen
Rechtsgrundlage(n)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.10.2019
Stichwörter
Veterinärbehörde, Verantwortung, Tiere, Transport, Wohlbefinden, Schlachtung, Gesellschaft, Tierschutz, Leben, Tier, Lebensmittelüberwachung