Tierschutz leben
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 81 Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen
Adresse
Postanschrift
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden
Gebäude: Kreishaus
Kontakt
Kontaktperson
Frau MVDr. Zuzana Müller
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Telefon Festnetz: 06352 710-311
Fax: 06352 710-248
E-Mail: zmueller@donnersberg.de
Frau Dr. Eva Rompa
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-340
Fax: 06352 710-248
E-Mail: erompa@donnersberg.de
Rechtsgrundlage(n)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.10.2019
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Tiere, Verantwortung, Tier, Transport, Wohlbefinden, Veterinärbehörde, Leben, Schlachtung, Tierschutz, Gesellschaft