Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz leben

    Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.   

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:

    • sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
    • einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
    • die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt

    Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von  Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.

    Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz

    Aufgrund häufiger Außendiensttätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am günstigsten montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr zu erreichen. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Christina Zeitz

      Telefon Festnetz: +49 2681 81-2832

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Tiere, Verantwortung, Tier, Transport, Wohlbefinden, Veterinärbehörde, Leben, Schlachtung, Tierschutz, Gesellschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de