Tierschutz leben
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Aufgrund häufiger Außendiensttätigkeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am günstigsten montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr zu erreichen. Eine telefonische Voranmeldung wird empfohlen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2800
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Kontaktperson
Frau Janina Sprügel
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2835
Frau Dr. Yvonne Kersch
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2837
E-Mail: yvonne.kersch@kreis-ak.de
Frau Loreen Yvonne Lehmann
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2839
E-Mail: loreen.lehmann@kreis-ak.de
Internet
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Kontaktperson
Frau Christina Zeitz
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2832
Internet
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Rechtsgrundlage(n)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.10.2019
Stichwörter
Lebensmittelüberwachung, Tiere, Verantwortung, Tier, Transport, Wohlbefinden, Veterinärbehörde, Leben, Schlachtung, Tierschutz, Gesellschaft