Ausstellung des Befähigungsnachweises für Tiertransporte beantragen
Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.
Beschreibung
Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt.
Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Schulärztlicher Dienst
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. C. Gross (Amtstierärztin)
Besucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: c.gross@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-302
Fax: 07274 53-15302
Frau K. Keller (Amtstierärztin)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53-410
E-Mail: k.keller@Kreis-Germersheim.de
Fax: 07274 53-15302
Herr M. Rudisele (Verwaltungsleitung FB 43)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53143
E-Mail: m.rudisele@kreis-germersheim.de
Frau K. Alpermann (Veterinärhygienekontrolleurin)
Besucheranschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: k.alpermann@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-178
Fax: 07274 53-177
Internet
Voraussetzungen
Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.
Handlungsgrundlage(n)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 24.01.2020
Stichwörter
Tierschutz, Vieh, letzter Weg, Schlachtung, Nutztiere, Tiere