Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.
Beschreibung
Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt.
Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Alpermann
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-178
Fax: 07274 53-177
E-Mail: k.alpermann@kreis-germersheim.de
Frau Dr. C. Gross
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Telefon Festnetz: 07274 53-302
Fax: 07274 53-15302
E-Mail: c.gross@kreis-germersheim.de
Frau K. Keller
Hausanschrift
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Fax: 07274 53-15302
E-Mail: k.keller@Kreis-Germersheim.de
Herr M. Rudisele
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53143
E-Mail: m.rudisele@kreis-germersheim.de
Internet
Voraussetzungen
Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.
Rechtsgrundlage(n)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.01.2020
Stichwörter
Schlachttier, Schlachtung, letzter Weg, Nutztiere, Vieh, Tiere, Tierschutz