Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen
Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.
Beschreibung
Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt.
Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 71517583
E-Mail: veterinaeramt@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 12
Voraussetzungen
Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.
Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.
Rechtsgrundlage(n)
- VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 24.01.2020
Stichwörter
letzter Weg, Tiere, Nutztiere, Tierschutz, Vieh, Schlachtung, Schlachttier